Allgemeine Erläuterungen: Unter dem Begriff Einbruchhemmung sind Bauelemente und Bauteile definiert, die den Versuch des Eindringens in einen Raum verhindern sollen. Solche Bauteile werden als einbruchhemmend bezeichnet.
Im April 1999 wurde die Norm DIN V EN V 1627 „Fenster Türen Abschlüsse –Einbruchhemmung- Anforderung und Klassifizierung“
veröffentlicht und gilt für Fenster, Türen, Rollläden und andere Abschlüsse. Sie definiert 6 Widerstandsklassen, WK1 bis WK6, und regelt deren
Anforderungen.
Die bisherige Norm DIN V 18103 galt ausschließlich für Türen und definierte 3 Widerstandsklassen mit der Bezeichnung ET1, ET2 und ET3,
wobei man ET1 als Grundniveau, ET2 als Objektschutz und ET3 als erhöhten Objektschutz bezeichnen konnte. DIN V 18103 ist in Deutschland bisher nicht zurückgezogen worden. Daher sind die darauf basierenden Prüfzeugnisse zur Zeit nach wie vor gültig und verwendbar, und zwar so lange, wie DIN V EN V 1627 nur als so „Vornorm“ vorliegt.
Um die Eigenschaften der DIN V ENV 1627 besser einzuteilen wurden spezielle Untergliederungen geschaffen, die sogenannten Widerstandsklassen, WK1 - WK6. In einem Testverfahren werden diese Klassen ermittelt. Dabei werden Einbruchversuche mit verschiedenen Tätertypen simuliert. Der Täter ist je nach Klasse mit entsprechend schweren Werkzeugen ausgestattet und muss nun innerhalb einer festgelegten Zeit versuchen, beispielsweise eine Prüftür aufzubrechen. Wenn es ihm nicht gelingt, hat die Tür das Prüfverfahren bestanden und wird nun mit Zertifikat in ihrer jeweiligen Klasse bestätigt.
Eine genauere Aufstellung der Widerstandsklassen nach der europäischen Norm DIN V EN V 1627-1630 vom April 1999 und die damit einhergehenden technischen Anforderungen finden Sie nachfolgend:
Die geforderten einbruchhemmende Wirkung einer einbruchhemmenden Tür kann auch nur erzielt werden, wenn die angrenzenden Wände den Anforderungen nach DIN V 18103 bzw. DIN V EN V 1627 entsprechen.